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Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Limousinen und Oldtimern sowie für sonstige Nebenleistungen. Ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung kommt nur dann zustande, wenn er vom Vermieter schriftlich per Buchungsbestätigung bestätigt wurde.
Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen berechnet Limoclub.de folgenden Anteil des vereinbarten Fahrpreises als Aufwendungsersatz: 50% bis 4 Wochen vor Antritt der Fahrt, 100% bei späterer Stornierung oder bei Nichtantritt der Fahrt. Für die Recht-zeitigkeit schriftlicher Stornierungen ist der eigentliche Eingang des Schreibens ausschlaggebend.
Bei Vermittlung von Aufträgen an Fremdfirmen sind grundsätzlich der Kunde und die ausführende Vermietfirma Vertragspartner. Limoclub.de ist in diesem Fall ausschließlich als Kontaktvermittler tätig.
Limoclub.de ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt un-möglich werden sollte. Bei Ausfällen durch höhere Gewalt wird der Fahrpreis nicht bzw. ent-sprechend dem ausgeführten Teil des Vertrages teilweise berechnet.
Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde ist die Zahlung des gesamten End-preises spätestens eine Woche vor Fahrtantritt fällig. Sonderleistungen wie Getränke sind bei Beendigung der Fahrt beim Chauffeur zu begleichen.
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf dem Verschulden von Limoclub.de.
Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider, oder stellen sie nach der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch durch Beeinträchtigung des Fahrers dar, ist Limoclub.de oder der Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen. In diesem Falle wird der volle Fahrpreis, einschließlich des Kilometerpreises und allen Neben- und Sonderleistungen, berechnet. Vorgenanntes gilt auch bei der Gefahr von Fahrzeugbeschädigungen oder übermäßigen Verschmutzungen.
Der Kunde haftet für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen. Vom Kunden (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden. Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherung) zu versichern.
Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Limoclub.de zurückzuführen.
Der Gerichtsstand für beide Seiten ist Offenburg.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. In diesem Fall gelten diejenigen Vorschriften, die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen. Nachdruck, Nachahmung und Vervielfältigung auch auszugsweise nicht gestattet.